+49 22 38 / 22 74 muehlen@apotheke-stommeln.de

Meine Bonus-Kundenkarte

Alle Vorteile auf einer Karte
Die Kundenkarte Ihrer Mühlen-Apotheke

Erinnerungsfunktion und Verträglichkeit

Sie erinnern sich einfach nicht mehr an den Namen dieses Medikaments, das beim letzten Mal so gut geholfen hat? Kein Problem, denn dank Ihrer Kundenkarte finden wir den Namen schnell heraus.


Viele Medikamente sind nicht unbedenklich miteinander zu kombinieren. Mit Ihrer persönlichen Kundenkarte ist es uns möglich, Ihre Arzneimittel auf unerwünschte Wechselwirkungen zu überprüfen und Sie auf Risiken hinzuweisen. Dies ist besonders wichtig, wenn verschiedene Ärzte Medikamente für Sie verschreiben.

Auflistung Ihrer Rezeptzuzahlung

Sie haben die Möglichkeit von Ihrer Krankenkasse, den Teil Ihrer Zuzahlung für Arznei- und Hilfsmittel, der über Ihrer persönlichen Belastungsgrenze liegt, erstattet zu bekommen.

Mit unserer Kundenkarte entfällt das aufwendige Sammeln von Quittungen. Zu jeder Zeit erhalten Sie von uns eine komplette Auflistung Ihrer Zuzahlungen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Risikoüberprüfung

Durch die Daten Ihrer Kundenkarte können wir Sie schneller und umfassender über Wechsel- und Nebenwirkungen von Medikamenten informieren.

Rabatt

Sie erhalten 3% Rückvergütungs-Rabatt auf alle nicht apothekenpflichtigen Produkte und können sich am Jahresende über einen Gutschein freuen

Zahlungsmöglichkeiten

In bar, mit EC- oder Kreditkarte.

Datensicherheit

Alle Ihre persönlichen Daten werden von uns absolut vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Auf Anforderung werden wir Ihre Daten unverzüglich löschen.

Bitte sagen Sie unseren Mitarbeitern beim Besuch, dass Sie Kundenkarten-Inhaber sind. Damit ermöglichen Sie uns, auf Ihre individuellen Bedürfnisse noch besser einzugehen.
Auch wenn Sie Ihre Kundenkarte verlieren – dank Ihrer gespeicherten Daten bleiben Ihnen alle Vorteile der Kundenkarte erhalten.

Ausgabennachweis für das Finanzamt

Neben den Zuzahlungen können Sie von uns eine Aufstellung erhalten, in der auch Ihre sämtlichen Aufwendungen für Arzneimittel, Stärkungsmittel und ähnliche Präparate enthalten sind.
Diese können beim Finanzamt zum Nachweis außergewöhnlicher Belastungen im Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung dienen.

Befreiungskarte Krankenkasse

Sind sie von Zuzahlungen für Arzneimittel befreit, reicht das einmalige Vorzeigen Ihres Befreiungsbescheides. Die Befreiung wird bei uns in Ihren persönlichen Daten gespeichert und ist jederzeit abrufbereit.